AGB der Yogaschule Heidi Retzer


 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Alle Angebote, Verträge und Dienstleistungen aufgrund von Anfragen oder Buchungen bei der Yogaschule Heidi Retzer (im Folgenden: Yogaschule) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertragspartner für die Kunden (im Folgenden: Teilnehmer) ist:

Heidi Retzer

Weiher 4

83301 Matzing/Traunreut

T +49 8669 9099110

Email: info@yogaschule-retzer.de

(2) Das Angebot der Yogaschule richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer (z.B. bei der Buchung von Kursen für Mitarbeiter). Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (i) ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

(3) Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

(4) Erfolgt die Buchung eines Seminars oder Kurses über einen Dritten als Vermittler (z.B. VHS), so gelten diese AGB in gleicher Weise. Erfolgt der Vertragsschluss jedoch unmittelbar mit dem Dritten, so gelten unter Ausschluss dieser AGB die Bestimmungen des jeweiligen Dritten.

§ 2 Umfang der geschuldeten Leistungen

(1) Die wirksame Anmeldung und die rechtzeitige Zahlung der entsprechenden Gebühr berechtigen den Teilnehmer zur Teilnahme am jeweils gebuchten Kurs oder Seminar. Dabei schuldet die Yogaschule ausschließlich die Leistungen im Rahmen des gebuchten Kurses oder Seminars. Soweit in einem Prospekt, auf der Homepage der Yogaschule oder anderweitig auf weitere, buchbare Leistungen hingewiesen wird (z.B. Hotelübernachtung), werden diese Leistungen nicht von der Yogaschule erbracht. Der Vertragsschluss erfolgt insoweit mit dem jeweiligen Anbieter (z.B. Hotel), so dass diesbezüglich auch diese AGB keine Gültigkeit besitzen.

(2) Die Yogaschule schuldet im Rahmen der angebotenen Kurse und Seminare in keinem Fall den Eintritt eines bestimmten Erfolgs beim Teilnehmer.

(3) Der Teilnehmer schuldet die rechtzeitige und vollständige Zahlung der im Angebot, Flyer oder Prospekt ausgewiesenen Teilnahmegebühr. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am gebuchten Kurs oder Seminar besteht nicht. Im Falle des unentschuldigten Fernbleibens behält sich die Yogaschule aber vor, zukünftige Anmeldungen des Teilnehmers nicht mehr zu berücksichtigen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Durch die Anmeldung für einen Kurs oder ein Seminar unterbreitet der Teilnehmer der Yogaschule ein verbindliches Angebot zum entsprechenden Vertragsabschluss. Die Anmeldung kann per Post, per Telefax, per Email oder auch mündlich erfolgen. An das Angebot ist der Teilnehmer zwei Wochen ab Zugang bei der Yogaschule gebunden.

(2) Das Angebot gilt erst als von der Yogaschule angenommen, sobald diese gegenüber dem Teilnehmer in Textform die Annahme erklärt.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Der Preis für das jeweilige Seminar oder den Kurs ergibt sich unmittelbar aus dem jeweiligen Angebot, Flyer oder Prospekt. Die Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung ist durch Überweisung auf das im Angebot, Flyer oder Prospekt genannte Konto der Yogaschule zu leisten und muss bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des Seminars oder des Kurses auf dem Konto eingegangen sein. Erfolgt die Anmeldung später als sieben Wochen vor Beginn des Seminars oder des Kurses, muss die Zahlung innerhalb einer Woche ab Vertragsschluss eingegangen sein, in jedem Fall aber vor Beginn des Seminars oder Kurses.

(3) Krankenkassenanerkennungskurse bezahlt der Teilnehmer direkt bei der Yogaschule. Die Yogaschule übernimmt keinerlei Gewähr für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Eine mögliche Kostenübernahme kann der Teilnehmer vorab mit der Krankenkasse direkt klären.

§ 5 Unübertragbarkeit des Teilnahmerechts

Das mit der Mitgliedschaft erworbene Teilnahmerecht am jeweils gebuchten Kurs oder Seminar ist grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung auf einen Dritten ist allerdings mit vorheriger Zustimmung der Yogaschule möglich.

§ 6 Hausordnung

Im Rahmen der Teilnahme an einem Kurs oder Seminar unterliegt der Teilnehmer der in der Yogaschule geltenden und dort ausgehängten Hausordnung. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung und Verhalten in der Yogaschule beinhalten.

§ 7 Begleitpersonen/Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke/Aufzeichnungen

(1) Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Yogaschule gestattet. Die Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder liegt ausschließlich beim jeweiligen Teilnehmer.

(2) Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken sind innerhalb der gesamten Yogaschule untersagt.

(3) Das Anfertigen von Ton- und/oder Videoaufzeichnungen während der Kurse und Seminare ist nicht gestattet; dies gilt auch für Online-Kurse.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Die Yogaschule haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Teilnehmers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Teilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Yogaschule, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Dem Teilnehmer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Yogaschule zu bringen. Von Seiten der Yogaschule werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem gegebenenfalls durch die Yogaschule zur Verfügung gestellten Spind, einem anderen Behältnis oder einem gesonderten Raum begründet keinerlei Pflichten der Yogaschule in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

§ 9 Kündigungs- und Rücktrittsrechte der Yogaschule

(1) Befindet sich der Teilnehmer mit der Zahlung der Teilnahmegebühr für einen Kurs oder ein Seminar in Verzug, so berechtigt dies die Yogaschule, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die Yogaschule ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

(4) Ist die Yogaschule aus einem wichtigen Grund an der Durchführung oder Fortsetzung eines gebuchten Kurses oder Seminars gehindert (z.B. wegen Erkrankung des Yogalehrers), kann sie mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Dem Teilnehmer wird die bereits entrichtete Teilnahmegebühr in diesem Fall erstattet; die Erstattung erfolgt anteilig, wenn bereits ein nicht völlig unwesentlicher Teil des Kurses oder Seminars durchgeführt wurde. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

§ 10 Kündigung oder Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Da der Vertragsschluss stets gesondert für ein bestimmtes Seminar oder einen bestimmten Kurs erfolgt, die jeweils zeitlich begrenzt sind, ist der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht eingeschränkt.

(2) Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht dem Teilnehmer im Hinblick auf § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht zu. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht vereinbart.

(3) Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten; der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Erfolgt der Rücktritt mindestens drei Wochen vor Beginn eines Kurses oder 1-Tages-Seminars, fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € (Kurs) bzw. 30,00 € (1-Tages-Seminar) an. Bei einem 3-Tages-Seminar fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € an, soweit der Rücktritt mindestens sechs Wochen vor Beginn erfolgt. Darüber hinaus bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. In allen anderen Fällen ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten.

§ 11 Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung

(1) Die Yogaschule erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus dem jeweils geschlossenen Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Teilnehmer im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse.

(2) Die Verarbeitung der im Rahmen des jeweiligen Vertrags erhobenen Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird die Yogaschule hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Teilnehmer einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise auf der Homepage der Yogaschule verwiesen.

(3) Teilnehmer, die sich als „Springer“ zur Verfügung stellen, erklären sich damit einverstanden, dass ihre Kontaktdaten (Name und Telefonnummer oder Emailadresse) im Bedarfsfall an andere Teilnehmer weitergegeben werden. Als „Springer“ werden diejenigen Teilnehmer bezeichnet, die für keinen festen Kurs angemeldet sind, jedoch von Kursteilnehmern, die einen festen Kurs gebucht haben, kontaktiert werden können, wenn diese an einer oder mehreren Yogaeinheiten nicht teilnehmen können. Der „Springer“ nimmt dann an der Yogaeinheit teil, die mit dem Kursteilnehmer vereinbart wurde. Die weitergegebenen Daten dürfen von den anderen Teilnehmern ausschließlich zu dem genannten Zweck verwendet werden. Die Yogaschule übernimmt aber keine Haftung für die Einhaltung dieser Bestimmung durch den anderen Teilnehmer.

(4) Soweit es sich bei dem gebuchten Kurs um einen Online-Kurs handelt, wird dieser über eine Softwareplattform durchgeführt. Der Teilnehmer erklärt sich in diesem Fall damit einverstanden, dass seine für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Daten an die Plattform übermittelt werden.

§ 12 Sonstiges

(1) Mündliche Absprachen neben dem Vertrag sind nur im Falle der schriftlichen Bestätigung durch die Yogaschule wirksam. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.

(2) Für das Vertragsverhältnis zwischen der Yogaschule und dem Teilnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Teilnehmer jedoch Verbraucher, so sind hiervon die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat, ausgenommen.

 

 

Ende der AGB